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Rechtsschutzversicherung

Die Vorläufer der Rechtsschutzversicherung sind die im Mittelalter aufgekommenen Gilden und Zünfte. Schutzvereine, Gewerkschaften, Bauernvereine, Arbeitgeberverbände, sowie Haus- und Grundbesitzervereine und Interessenverbände auf dem Gebiet Rechtsschutz entstanden im 19. Jahrhundert. 1952 wurde der aktive Schadenersatz Rechtsschutz versicherbar. Drüber hinaus wurde der Strafrechtsschutz eingeführt. Die Rechtsschutzversicherung kennt mehrere Bereiche, in der sie Schadenersatz leistet. In Regel werden dabei einzelne Gebiete der Rechtsschutzversicherung in Kombipaketen angeboten, die in der Regel von der Versicherungsprämie her günstiger sind, als wenn man jede Versicherung einzeln abschließen würde. – Eine einzige Rechtsschutzversicherung für alle möglich denkbaren Streitfälle gibt es also nicht und auch ein noch so umfangreiches Rechtsschutzpaket hat seine Einschränkungen. Die Versicherungen folgen beim Erstellen ihres Rechtsschutzangebot in der Regel den „Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen" (ARB). Durch den Verband der Rechtsschutzversicherer wird hierin festgelegt, welche Arten von Rechtsschutzversicherungen und Rechtsschutzbedingungen es gibt. Jedoch ist es grundsätzlich so, dass jede Versicherungsgesellschaft, die eine Rechtsschutzversicherung anbietet, bei der Abfassung der Versicherungsbedingungen frei ist, denn die Musterbedingungen des ARB sind nur empfohlen, aber nicht bindend. Jedoch sind es meist die ARB, die eine Versicherungsgesellschaft ihren Angeboten zugrunde legt. Die einzelnen Rechtsschutzversicherungsarten, wie zum Beispiel der Arbeitsrechtsschutz, oder aber der Verkehrsrechtsschutz werden durch einzelne Leistungsbausteine von den Versicherungsgesellschaften ausgefüllt. Diese Leistungsbausteine beschreiben dabei, für welche Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Rechtsschutzversicherung die Versicherungsgesellschaft durch Kostenübernahme eintritt. Bei einer Rechtsschutzversicherung besteht dabei die Möglichkeit den Personenkreis entweder auf eine Person, den Versicherungsnehmer, zu beschränken, oder aber auch eine so genannte Familienpolice zu wählen. Für bestimmte Berufsgruppen, sowie für Beamte, bestehen auch bei der Rechtsschutzversicherung Sondertarife.

Tarifvergleiche

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